handlungsleitfaden im verdachtsfall einer kindeswohlgefährdung:

  1. ruhe bewahren! keine voreiligen und unbedachten reaktionen.
  2. die äußerungen des kindes bzw. jugendlichen ernst nehmen, aber nicht bewerten.
  3. das kümmern um die/den betroffene*n hat vorrang vor der konfrontation mit der auffällig gewordenen person. diese im reinen verdachtsfall nicht mit dem vorwurf konfrontieren, ohne sich zuvor beraten lassen zu haben.
  4. im bestätigten oder (selbst) beobachteten fall sofort eingreifen, personen trennen, sich um die/den betroffene*n kümmern und die/den verursacher*in des vorfalls später oder durch weitere personen konfrontieren.
  5. im begründeten fall hausverbot aussprechen.
  6. gespräche mit der/dem betroffenen und beobachtungen dokumentieren.
  7. rücksprache mit dem vereinsvorstand halten.
  8. die eigenen grenzen und möglichkeiten erkennen und daher im fall grenzüberschreitenden verhaltens in absprache mit dem betroffenen fachliche unterstützung und hilfe durch eine externe fachberatungsstelle hinzuziehen und die eltern informieren.

(märz 2021)