in eigener sache

im jahr 2014 kam es zu zwei verurteilungen ehemaliger mitglieder des vereins freies bildungswerk balduinstein wegen sexuellen missbrauchs von schutzbefohlenen. dabei ging es um taten, die inzwischen über 17 jahre her sind.

leider kursieren im internet und anderen veröffentlichungen immer wieder und leider auch aktuell irreführende und falsche darstellungen. bitte sprecht uns direkt an, wenn ihr fragen dazu habt.

wir versichern den betroffenen sexuellen missbrauchs unseres vollsten mitgefühls. gerade unter dem eindruck vergangener missbrauchsvorfälle ist es für den burgverein eine herzensangelegenheit, sich für den schutz insbesondere von minderjährigen gästen auf der burg einzusetzen, zumal die meisten mitglieder des burgvereins eigene kinder haben.

im zuge der aufarbeitung kam es nicht nur zu veränderungen in der besetzung des burgvereins, sondern auch zu strukturellen und inhaltlichen veränderungen. deshalb sei an dieser stelle noch einmal gesagt:

jegliche form der gefährdung des kindeswohls, 

insbesondere jegliche form sexueller gewalt 

hat bei uns keinen platz! 

 

die fortwährende aufarbeitung und der damit einhergehende wachsende erkenntnisgewinn über sachverhalte führt uns vor augen, dass auf unserer homepage im verlauf der jahre und jahrzehnte sachverhalte nicht immer mit der gebotenen präzision wiedergegeben worden sind. wir distanzieren uns deshalb ausdrücklich von sämtlichen darstellungen aus der vergangenheit, die inzwischen von unserer homepage entfernt worden sind.

nach den ersten konsequenzen der vergangenen jahre möchten wir gerne den jetzigen status quo darlegen:

obwohl wir ein reiner erwachsenenverband sind, für den die gesetzlichen vorschriften eines jugendverbandes zum kindeswohl keine verpflichtung sind, haben wir ein schutzkonzept erstellt, um kindern und jugendlichen einen möglichst sicheren, freien und glücklichen aufenthalt auf der burg zu ermöglichen und risiken im rahmen unserer möglichkeiten zu minimieren.

die meisten mitglieder des burgvereins haben bereits an seminaren zum kindeswohl teilgenommen und sich umfassend mit der thematik auseinandergesetzt. bei der veranstaltung eines eigenen kindeswohlseminars im mai 2022 unter fachkundiger leitung eines externen referenten konnten wir unser wissen erweitern und vertiefen.

auf der homepage findet ihr unsere positionierung und unsere selbstverpflichtungserklärung als download.

für unsere eigenen veranstaltungen gilt prinzipiell, dass wir von jedem erwachsenen übernachtungsgast die anerkennung unserer umfassenden selbstverpflichtungserklärung erwarten, wie sie auch die mitglieder des burgvereins unterzeichnet haben. die anwesenheit von personen mit einschlägigen vorstrafen oder anhängigen verfahren wird auf der burg balduinstein nicht geduldet. jedes vereinsmitglied, und in deren abwesenheit die hausmeisterin, hat das recht, bei grobem fehlverhalten eines gastes ein hausverbot auszusprechen. bereits bestehende hausverbote aus vorjahren bleiben bestehen.

außerdem wird zusätzlich zur telefonnummer einer beratungsstelle, die eine weitreichende, anonyme und kostenlose erreichbarkeit gewährleistet, ein*e anwesende*r ansprechpartner*in mit telefonnummer im schaukasten ausgehängt, der sich im eingangsbereich befindet.

primär wird die burg durch gastgruppen belegt. vor ort befindet sich unsere hausmeisterin, die sich um die burg und unsere gäste kümmert. eine betreuung bzw. aufsicht der gäste durch den burgverein findet nicht statt. die verantwortung für die teilnehmer*innen liegt bei den jeweiligen grupenleiter*innen der gastgruppen.

dennoch haben wir weitere präventionsmaßnahmen entwickelt, die auch in abwesenheit der vereinsmitglieder für einen schutz unserer gäste sorgen sollen. so befindet sich im schaukasten außer der schon erwähnten telefonnummer einer beratungsstelle für den notfall auch auf der homepage unter der rubrik "anmeldung" eine kontakttelefonnummer aus dem burgverein. desweiteren liegen rot/grüne "visitenkarten" zur freien verfügung aus, die den besucher*innen durch die rote "geht gar nicht!" und die grüne "voll in ordnung!"-seite eine niedrigschwellige ablehnung oder zustimmung zu verhaltensweisen ermöglichen sollen. solltet ihr also den gebrauch einer roten karte bemerken, ist das für euch der hinweis für erhöhte aufmerksamkeit und gegebenenfalls beherztes eingreifen.

wir evaluieren außerdem kontinuierlich möglichkeiten zur verbesserung der einhaltung von schamgrenzen.

unsere räume sind grundsätzlich offen. ausgenommen hiervon sind lediglich lagerräume. privaträume gibt es im bereich der vermieteten häuser nicht. unsere hausmeisterin bewohnt mit ihrer familie das separate kleine haus, in dem sich auch das büro des vereins befindet.

(dezember 2022)

download der sebstverpflichtungserklärung (öffnet ein neues fenster)